|
|
|||
Probleme mit der Schufa-Auskunft !
Da die Schufa-Auskunft bei der Kreditentscheidung der Banken keine unwichtige Rolle spielt, ist es schon gut zu wissen, wie die Schufa funktioniert und welche Auskünfte dem Banker gegebenenfalls auf den Tisch flattern können, mit denen der Kreditkunde nicht rechnen konnte, oder die er lieber nicht bei der Bank erwähnt wissen wollte. Besonders die Bonitätseinstufung anhand des Score-Wertes kann zu erheblichen Verwirrungen führen. So erfährt die Schufa z.B., dass Mahnungen von beispielsweise Versandhäusern vorliegen, fragt allerdings nicht nach, ob der Verbraucher sich weigert, die Rechnung zu bezahlen, weil die gelieferte Ware beispielsweise reklamiert wurde. „Einmal negativ bewertet, immer negativ bewertet“. Ebenso weiß die Schufa nicht, ob eine Rechnung unbezahlt blieb, weil sie unberechtigt oder fälschlicherweise zu hoch war, was im Telekommunikationsgeschäft nicht unbedingt selten vorkommt. Auch wenn gerichtlich geklärt ist, dass eine Ware oder Dienstleistung wegen Fehlerhaftigkeit oder unzumutbarer Mängel nicht bezahlt werden muss, erfährt die Schufa leider in aller Regel nichts davon und der Negativposten bleibt in der Schufa-Auskunft erhalten, auch wenn der Kunde von seiner Zahlungsverpflichtung gerichtlich freigesprochen wurde. Die Schufa ist allerdings für viele Kreditnehmer eher ein Vorteil, da durch die Schufa-Auskunft die Kreditwürdigkeit des Antragstellers schnell und unbürokratisch zu beweisen ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Richtigkeit und Aktualität der eingetragenen Daten. Allzu häufig bleibt die Schufa leider auf veralteten Angaben sitzen, so z.B. wenn ein der Schufa gemeldetes Darlehen nicht tatsächlich in Anspruch genommen wird, oder wenn ein Kredit mittlerweile abbezahlt ist, ohne dass die Schufa davon Nachricht erhält.
|
|||
|
|||