Wie funktioniert die Schufa?

Die Unternehmen, die Kredite vergeben, melden alle bei der Kreditvergabe relevanten Kundendaten an die Schufa.

Dies sind:

  • Namen, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Anschrift und eventuell frühere Anschriften
  • Girokonten und eingeräumte Überziehungskredite
  • Leasingverträge, Darlehen und Bürgschaften mit dem jeweiligen Betrag, der Laufzeit und dem Zeitpunkt der ersten Rate
  • Ausgabe einer Kreditkarte
  • Einrichtung eines Telekommunikationskontos
  • Kundenkonto des Handels
  • Forderungen die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind
  • Scheckkartenmissbrauch oder Scheckbetrug
  • Missbrauch eines Kontos
  • Unwidersprochene gerichtliche Mahnbescheide
  • Zwangsvollstreckungen
  • Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens

Auskünfte über Einkommens- und Vermögensverhältnisse erhält die Schufa jedoch  nicht. Auch über den Arbeitgeber des Antragstellers erhält die Schufa keine Angaben.

Bevor die Banken oder die Sparkassen einen Kredit einräumen, holen sie sich Auskünfte bei der Schufa ein und können so feststellen, ob der Kunde beispielsweise schon bei anderen Geldinstituten Kredite oder Kreditlimits hat, und ob er diese problemlos zurückzahlt.

Ein solches uneingeschränktes Auskunftsrecht (sogenanntes A-Verfahren) genießen jedoch nur Banken, Leasinggesellschaften und Kreditkartenfirmen. Für Versandhandel und Mobilfunkunternehmen gilt das sogenannte B-Verfahren. In diesem werden nur Negativdaten weitergegeben, d.h. diese Unternehmen erhalten nur Auskünfte über eventuell bereits bestehende oder vergangene Kreditprobleme.

 

Siehe auch: hausratversicherung-pro.de · freie-versicherung.de